Geschmacksrichtungen bei Wein
Wie auch beim Most spielt der Zuckergehalt im Wein, der sogenannte Restzucker, eine entscheidene Rolle.
Nach diesem unterscheidet man beim Wein vier Geschmacksrichtungen:

Trockener Wein:
Trocken ist die Bezeichnung für Weine, die fast oder ganz durchgegoren sind; das heißt für Weine mit einem Restzuckergehalt bis höchstens 4 g/l. Der Gesetzgeber erlaubt die Bezeichnung „trocken“ darüber hinaus bis zu einem Restzuckergehalt von 9 g/l, wenn der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt (Formel: Säure + 2,  bis max 9). Ein trockener Wein ist daher nicht gleichbedeutend mit "sauer". Er enthält eben nur wenig unvergorenen Zucker. Allerdings schmeckt man bei trockenen Weinen eher eine höhere Säure.

Halbtrockene Weine:
dürfen bis zu 12 Gramm Restzucker je Liter aufweisen, bzw. bis 18 g/l, wenn dabei der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht mehr als 10 g übersteigt. (Formel: Säure + 10 bis max 18).

Liebliche Weine:
weisen einen Restzuckergehalt auf, der die für halbtrocken festgelegten Werte übersteigt, aber höchstens 45 g/l erreicht.

Süße Weine:
Die Angabe süß ist ab 45 g/l zulässig.

Häufig findet man auf Weinetiketten auch die Bezeichnung feinherb. Diese inoffizielle fünfte Geschmacksrichtung ist nicht eindeutig definiert, wird geschmacklich aber zumeist zwischen halbtrocken und lieblich eingeordnet. Obschon sie nicht offiziell weinrechtlich reglementiert ist, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit.

Trocken ist nicht gleich trocken. Für Wein und Sekt gelten unterschiedliche Geschmacksangaben. Dabei steht der gleiche Begriff bei Wein und Sekt für einen unterschiedlichen Gehalt an Restzucker. So darf ein trockener Sekt mit  17 - 32 g/l einen deutlich höheren Restzuckergehalt aufweisen als ein trockener Wein.